Nachfolgeregelung,
bei der in erster Linie
Ihrem letzten Willen
Ausdruck
verliehen werden soll.
bei der in erster Linie
Ihrem letzten Willen
Ausdruck
verliehen werden soll.
Beim Erbrecht stehen ganz individuelle Möglichkeiten zur Verfügung.
Gemeinsam mit Ihnen wird eine zu Ihnen passende Nachfolgeregelung erarbeitet, bei der in erster Linie Ihrem letzten Willen Ausdruck verliehen wird, andererseits wird bereits bei der Erstellung des Testaments, der letztwilligen Verfügung, des Erbvertrages oder der Regelung der Unternehmensnachfolge berücksichtigt, dass auch nach dem Tod etwaiger Streit innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Angehörigen untereinander vermieden wird.
Gemeinsam mit Ihnen wird eine zu Ihnen passende Nachfolgeregelung erarbeitet, bei der in erster Linie Ihrem letzten Willen Ausdruck verliehen wird, andererseits wird bereits bei der Erstellung des Testaments, der letztwilligen Verfügung, des Erbvertrages oder der Regelung der Unternehmensnachfolge berücksichtigt, dass auch nach dem Tod etwaiger Streit innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Angehörigen untereinander vermieden wird.