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Unternehmen

Vertragsgestaltung
Ich begleite kleine und mittelständische Unternehmen seit nunmehr über fünfundzwanzig Jahren: Gerade mittelständischen Unternehmen werden häufig auf Grund des Globalisierungsdrucks oder aus Wettbewerbsgründen heute hohe Haftungsrisiken aufgedrängt und äußerst weitreichende Vertragswerke vorgelegt.
z.B.: Rahmenlieferverträge,
Werkzeugverträge,
Kundenschutzvereinbarungen,
Geheimhaltungsvertrag,
Gebietsschutzvereinbarungen,
QS-Leitlinien,
Liefer- und Zahlungsbedingungen

Hier gilt, sich nicht nur der wirtschaftlichen, sondern insbesondere auch der rechtlichen Risiken bewusst zu sein und sie in den Vertragswerken gerecht zu verteilen.
Innerbetrieblich werden die Abfassung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen etc. begleitet.



Umgang mit Behörden
Gerade im Bereich des Umweltschutzes werden hohe Anforderungen an die Unternehmen gestellt und gleichzeitig deren tatsächliche wie wirtschaftliche Verhältnisse weit überschätzt. Hier gilt es zusammen mit den Behörden die rein bürokratischen Hürden zu nehmen und die sinnvollen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden abzustimmen und durchzuführen.



Einzug von Forderungen
Manche kleinen Unternehmen klagen über die nachlassende Zahlungsmoral nach dem Motto: Der Lieferantenkredit ist für die Kunden der billigste.

Da niemand etwas zu verschenken hat, werden Zahlungseingänge innerhalb der Zahlungsziele von den Unternehmen überwacht und meist selbst angemahnt, anschließend erspart die anwaltliche Geltendmachung jedoch Zeit, Zinsverluste und Nerven.


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© 2018, Rechtsanwältin Monika Endraß, Balticusstraße 6, 81243 München