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Philosophie

In meiner über fünfundzwanzigjährigen Anwaltstätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts hat sich das Schlüssel-Schloss-Prinzip bewährt:

Zunächst nehme ich mir in einem Erstberatungstermin Zeit für Sie, um Ihre konkrete Lebenssituation kennen zu lernen. Vielen meiner Mandanten erscheint die anstehende Veränderung im Leben zunächst wie eine verschlossene Türe, deren Schlüssel sie noch nicht gefunden haben. Sie suchen nach dem Schlüssel, der die nächste Tür, den nächsten Lebensabschnitt öffnet. In dem Erstberatungsgespräch stellen wir fest, ob wir den Weg gemeinsam gehen wollen und wie die nächste Türe geöffnet werden könnte.

Wenn wir uns auf den gemeinsamen Weg gemacht haben, bleibt es wichtig, mit Ihnen zusammen die Schritte abzustimmen. Dies erfordert Vertrauen auf beiden Seiten, damit die persönliche Strategie für Sie im Dialog mit Ihnen gefunden werden kann. Ich strebe insbesondere bei familienrechtlichen Mandaten in jedem Fall einen einvernehmlichen Weg der Konfliktbeilegung an, denn die Parteien müssen besonders, wenn sie Eltern sind, nach Mandatsbeendigung noch ein Leben lang zum Wohl ihrer Kinder mit einander auskommen: Eltern bleibt man immer, daran ändert auch eine Ehescheidung nichts.

Bei Ehescheidungen mit Beteiligung von Kindern kommt es also darauf an, ausdauernd und zielstrebig an einer Lösung zu arbeiten, die beide Parteien auch später noch tragen können.
Andererseits werde ich Sie, sollte die streitige Auseinandersetzung nicht zu vermeiden sein, außergerichtlich und gerichtlich mit der notwendigen Entschiedenheit vertreten.

Ich freue mich, wenn ich mich zusammen mit Ihnen auf den Weg machen darf und schließlich der Schlüssel zu einem veränderten Leben gefunden wird.

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© 2018, Rechtsanwältin Monika Endraß, Balticusstraße 6, 81243 München