– Patientenverfügung
In beiden Fällen gilt:
Gemeinsam mit Ihnen wird eine auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Lösung erarbeitet.
Für den medizinischen Bereich kann dies in einer Patientenverfügung geschehen, die auf die Bedürfnisse, medizinische Ausgangslage und die persönlichen Einstellung des Einzelnen Rücksicht nimmt und diesen Ausdruck verleiht.
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Altersdemenz kann jeder aus seinem normalen Leben gerissen werden, so dass die Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Hier wird die Erarbeitung einer Vorsorgevollmacht empfohlen, dies gilt insbesondere, wenn man minderjährige Kinder hat.
In einer Vorsorgevollmacht kann man für diese Fälle einen Betreuer und auch dessen Vertreter bestimmen und damit verhindern, dass Fremde die Betreuung übernehmen.
Gegenüber Banken, Behörden, Krankenhäusern und Pflegeheime ist es ebenfalls sinnvoll, eine vorsorgliche Vertretungsregelung zu treffen.
Je genauer hier für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, vorgesorgt ist, desto sicherer stellt man auch in diesen Fällen die Durchsetzung eigener Rechte sicher.