Als Rechtsanwältin bin ich zugelassen beim Oberlandesgericht München und bei den Landgerichten
München I und München II
München I und München II
Ich kann Sie an allen Oberlandesgerichten, Landgerichten und Amtsgerichten in der Bundesrepublik Deutschland vertreten.
Privatpersonen
Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auf den Gebieten:
– des Familienrechts
– des Erbrechts, einschließlich der Gestaltung von Erbverträgen
und der Testamentsgestaltung,
– der Vorsorge wie z.B. Vorsorgevollmachten, Patienten-
verfügungen,
– des Privatrechts, einschließlich Verkehrsunfallregulierungen
Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich auf den Gebieten:
– des Familienrechts
– des Erbrechts, einschließlich der Gestaltung von Erbverträgen
und der Testamentsgestaltung,
– der Vorsorge wie z.B. Vorsorgevollmachten, Patienten-
verfügungen,
– des Privatrechts, einschließlich Verkehrsunfallregulierungen
Unternehmen
Kleine und mittelständische Unternehmen werden umfassend betreut. Dies beginnt bei der Vertragsgestaltung, reicht über die Zahlungsüberwachung und den konstruktiven Umgang mit Behörden, Verbänden und Versicherungen und schließt die Regelung der Unternehmensnachfolge mit ein.