Meine Leistungen rechne ich entweder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz) ab, oder vereinbare mit Ihnen das Honorar.
gesetz) ab, oder vereinbare mit Ihnen das Honorar.
Bei der Vereinbarung zwischen uns kommt eine Pauschalvergütung oder
eine individuelle Vergütungs-
vereinbarung, die auf Ihre Situation zugeschnitten wird,
in Betracht.
Erstberatung
Die Erstberatung, in der Ihnen auch die hier voraussichtlich anfallenden Gebühren erläutert werden, kostet Sie 190,00 EUR zzgl. MWSt. und evt. Auslagen. Im Rahmen dieser Erstberatung wird Ihnen ein Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten einschließlich einer ersten Einschätzung der Strategie gewährt.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung
Gerade in Fällen mit niedrigem Streitwert, decken die im RVG vorgesehenen Gebühren nicht annähernd die Kosten. Um Ihre Interessen in derartig gelagerten Fällen sachgerecht und angemessen vertreten zu können, werde ich Ihnen hier eine individuelle Honorarvereinbarung vorschlagen, die Ihre persönlichen Belange und die eingesetzten Ressourcen in ein angemessenes Verhältnis bringt.
Für die Beratung sieht das RVG verbindlich den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. Auch diese wird auf den konkreten Fall und Ihre Situation zugeschnitten.
Vorschuss
Bei Mandatserteilung wird Ihnen in der Regel ein Vorschuss in Rechnung gestellt.
Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe
Für den Fall, dass Sie die Gerichtskosten und die Kosten, die durch meine Beauftragung entstehen, nicht bezahlen können, kann Ihnen das Gericht bei Vorliegen der entsprechenden Einkommensvoraussetzungen und sozialer Gesichtspunkte Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe gewähren. Diese werde ich für Sie beantragen, die Formulare erhalten Sie ebenfalls in meiner Kanzlei.
Die Erstberatung, in der Ihnen auch die hier voraussichtlich anfallenden Gebühren erläutert werden, kostet Sie 190,00 EUR zzgl. MWSt. und evt. Auslagen. Im Rahmen dieser Erstberatung wird Ihnen ein Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten einschließlich einer ersten Einschätzung der Strategie gewährt.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und Beratung
Gerade in Fällen mit niedrigem Streitwert, decken die im RVG vorgesehenen Gebühren nicht annähernd die Kosten. Um Ihre Interessen in derartig gelagerten Fällen sachgerecht und angemessen vertreten zu können, werde ich Ihnen hier eine individuelle Honorarvereinbarung vorschlagen, die Ihre persönlichen Belange und die eingesetzten Ressourcen in ein angemessenes Verhältnis bringt.
Für die Beratung sieht das RVG verbindlich den Abschluss einer Honorarvereinbarung vor. Auch diese wird auf den konkreten Fall und Ihre Situation zugeschnitten.
Vorschuss
Bei Mandatserteilung wird Ihnen in der Regel ein Vorschuss in Rechnung gestellt.
Verfahrenskostenhilfe und Prozesskostenhilfe
Für den Fall, dass Sie die Gerichtskosten und die Kosten, die durch meine Beauftragung entstehen, nicht bezahlen können, kann Ihnen das Gericht bei Vorliegen der entsprechenden Einkommensvoraussetzungen und sozialer Gesichtspunkte Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe gewähren. Diese werde ich für Sie beantragen, die Formulare erhalten Sie ebenfalls in meiner Kanzlei.